Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs war notwendig. Wenn in den Wahlbehörden Österreichs ein heftiger Schlendrian eingerissen ist, muss man was dagegen tun. So bald wie möglich.
Selbstverständlich hat die Wahlanfechtung der FPÖ damit zu tun, dass sie die Präsidentschaftswahl verloren hat. Selbstverständlich sind das insofern „schlechte Verlierer“, denn mit den gleichen Argumenten hätte man viele Wahlen der letzten Jahre wiederholen lassen können. Die Ironie der Tagespresse ist nicht so weit hergeholt. Eine Wahl auf Punkt und Beistrich rechtlich genau und auch noch schnell durchzuführen ist nämlich gar nicht so einfach. Allerdings handelt es sich um Schlampigkeiten im Rahmen von Behörden; die haben sich immer mehr oder weniger ausgeglichen. Mir ist kein einziger Fall von Manipulationen bekannt, obwohl ich bei vielen Wahlen Beisitzer war.
Dass aus den Wahlbehörden Ergebnisse an Parteizentralen sickern (und von dort weiter zu Medien, v.a. auch zu sog. „social media“), ist im Zeitalter der Mobiltelefonie sowieso nicht verhinderbar. Das ist nichts Neues; das müsste auch der VfGH schon gewusst haben. Gerade Wahlbeisitzer der FPÖ sind da sehr aktiv, wie ich bei den letzten Gemeinderatswahlen sehen konnte.
Die Entscheidung des VfGH hat zwei gute Seiten:
– die Wahlbehörden werden zu deutlich mehr Disziplin und Genauigkeit angehalten
– wir können Alexander van der Bellen bereits 2016 wiederwählen.
Übrigens: wenn Norbert Hofer Anstand hat, tritt er als dritter Nationalratspräsident (und damit derzeitiger „Drittelpräsident“) zurück. Das ist nicht verfassungsrechtlich notwendig, denke ich; das ist eine Sache des Anstands. Man benützt ein Amt, das einem so zugefallen ist, nicht als zusätzliche Bühne für einen Wahlkampf. Das wäre unanständig.