Reform!
Heute meldet ORF online Reformüberlegungen in Bezug auf die Vorwissenschaftliche Arbeit, die ein wesentlicher Teil der (ehemals) „neuen“ Reifeprüfung ist: „Vorwissenschaftliche Arbeit auf dem Prüfstand“. Ich nehme das als gar nicht so späte Reaktion auf meinen Artikel vom 13. Februar: „VWA nicht verpflichtend?“. Endlich hört man auf mich! (Da müsste jetzt, im 21. Jahrhundert, ein „Zwinker-Smiley“ stehen. Mag ich aber nicht.)
Fehler 1
Allerdings ist der ORF-Artikel fehlerhaft. M.E. geht es nämlich nicht um die „rasanten Entwicklungen im Bereich der KI“, sondern um wesentlich fundamentalere Probleme. Die habe ich beschrieben. Die KI ist vielleicht der äußere Anlass, der die österreichische Bildungsverwaltung aufgeschreckt hat.
Fehler 2
Der zweite Fehler des Artikels besteht im Satz …
Anders als die frühere Fachbereichsarbeit, mit der man ein Fach bei der schriftlichen Matura ersetzen konnte, sind VWA bzw. Diplomarbeit derzeit für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend.
Das insinuiert, dass die VWA einfach „dazu gekommen“ sei. Das stimmt aber nicht. Auch die VWA hat eine schriftliche oder mündliche Prüfung der früheren Matura ersetzt. Sie ist derzeit die siebte Maturaprüfung; das war die Fachbereichsarbeit („FBA“) auch, wenn man sich zu einer entschlossen hatte. Die Anzahl der Prüfungsbestandteile bei der Matura hat sich durch die VWA nicht verändert und war auch bei einer FBA gleich.
Denkfehler
Der Denkfehler im (Bildungs-)System besteht darin, kurzsichtig und plakativ zu reagieren statt langfristig und gründlich zu planen.
[…] m.E. bestens begründet! – seit Jahren: z.B. am 14.4.2019, am 22.4.2019, am 13.2.2024 oder am 10.5.2024. Allerdings habe ich für den Befund, dass die VWA in der geltenden Form – grosso modo […]