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Michael Bürkle

UNO: „Regierungen in die Pflicht nehmen“

Kinderrechte

ORF online berichtet heute darüber, dass der UNO-Ausschuss für Kinderrechte heute in Genf ein Rechtsgutachten vorgelegt hat, nach dem Staaten zur Verantwortung gezogen werden können, „wenn sie Umwelt- und Klimawandelschäden zulassen und so das Recht von Kindern auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt verletzen“.

Das klingt gut. Allerdings schränkt ein Sprecher der UNICEF ein, das bedeute nicht, „dass Regierungen geklagt werden können“. Sondern nur:

„Vielmehr seien sie ein starkes Signal an die Regierungen, dass sie ihren Verpflichtungen nachkommen müssen.“

Der Satz ist mehrfach unklar weil grammatisch falsch. Aber jedenfalls handelt es sich also um einen recht imaginären Fortschritt – wenn überhaupt. Was soll denn „in die Pflicht nehmen“ heißen, wenn man nicht klagen kann?

überhaupt

Ja, wir müssen für den Klimawandel und die aus ihm folgenden Schäden die Regierungen „in die Pflicht nehmen“. Gestern, heute und morgen geschehen z.B. im Westen Österreichs erhebliche Schäden durch Unwetter. Wer ist für diese Schäden verantwortlich?

Naja: letztlich sind das schon die Bundes- und Landespolitiker*innen, die verantwortlich gewesen wären und wissend und bewusst praktisch nichts gegen einen Klimawandel unternommen haben, der Wetterereignisse bündelt, ballt und über die Maßen verstärkt. Man hätte viele dieser Schäden vermeiden oder mindern können – wenn man davor eine ordentliche Klimapolitik gemacht hätte.

Aber wir können den Kanzler, die zuständigen Minister und Landesräte nicht klagen. „In die Pflicht nehmen“ können und müssen wir sie – an der Wahlurne.


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