Laut ORF online drängt der Tiroler Landeshauptmann Platter auf bundeseinheitliche Regelungen für Après-Ski. Klar: steirische und kärntnerische und Salzburger und Vorarlberger Après-Ski-Veranstalter sollen es nicht einfacher haben als die Tiroler Kollegen. Virenschleudern müssen in ganz Österreich nach den gleichen Prinzipien funktionieren.
So weit kann ich das noch verstehen. Gerade noch.
Die Prinzipien wären leicht: wesentlich ist eine auf die Lokalgröße bezogene Beschränkung der Personen pro Raum, die die Einhaltung von Abstandsregeln ermöglicht. Dazu halt das Übliche; ja, auch Nasen-Mund-Schutz.
Dann aber Platter: „Falls es Einschränkungen gebe, müsse man jedenfalls auch über Entschädigungszahlungen für die Betriebe reden, forderte Platter.“ Laut ORF.
Hä? (Wie bitte?)
Wenn wir Virenschleudern einschränken, sollen die Virenschleuderer dafür entschädigt werden?
Das seh ich nicht ein. Wer als Unternehmer auf Après-Ski gesetzt hat, hat das mit einem gewissen unternehmerischen Risiko getan. Pech gehabt. Virenschleudern gehören im Prinzip verboten bzw. so eingeschränkt, dass sie keine mehr sind. Aus. Staatliche Unterstützung? Keineswegs. Zum Unternehmertum gehört auch Risiko. Corona heißt da: „Pech gehabt“. Da muss man gar nicht „reden“.
Staatliche Unterstützung ist Unterstützung aus Steuergeldern. Ich sehe nicht ein, warum meine Steuergelder zur Unterstützung von Après-Ski-Buden verschwendet werden sollen.
Gerne aber verwendet für eine vernünftige Sozial-, Gesundheits- und Bildungspolitik.