michael bürkle

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Michael Bürkle

Öffentliche Ausbildung kostenlos?

Ohne Gebühren zur Reifeprüfung

Das staatliche österreichische Schulsystem steht im Wesentlichen kostenlos zur Verfügung. Das ist sehr gut; das muss auf jeden Fall erhalten werden. Es ist auch nicht selbstverständlich: Menschen aus fernen Ländern wollen ihre Kinder in Österreich oft in eine Privatschule stecken, denn von ihren Heimatländern sind sie gewohnt, dass Privatschulen „besser“ sind. Das ist in Österreich nicht so.

Natürlich gibt es auch kostenpflichtige Privatschulen in Österreich. Meistens sind das katholische Privatschulen – in Tirol wüsste ich unter den Gymnasien keine andere. Da investieren Eltern so ca. 160-200 € pro Monat für ihr Kind, damit es eine „bessere“ Ausbildung bekommt. Jetzt sind aber die Lehrpläne überall gleich. Worin dann die „bessere“ Ausbildung wirklich besteht, ist recht unklar. Manchmal besteht sie vor allem im Gefühl für die Eltern, ihre Kinder in einem besonders geschützten, gepflegten Umfeld zu wissen.

Aber staatliche Schulen sind kostenlos. Naja: nicht ganz. Auch staatliche Schulen dürfen z.B. „Kopierkostenbeiträge“ einheben. In meiner Schule haben wir meistens um die 3 € pro Semester verlangt. Das muss auch im Schulbudget ausgewiesen und mit entsprechenden Ausgaben abgeglichen werden.

Die Ausnahme!

Vor Kurzem hab ich erfahren: Ein staatliches Gymnasium in Innsbruck verlangt tatsächlich so etwas wie Schulgebühren: weniger als die Privatschulen, nämlich „nur“ 450 € pro Jahr, also 45 € pro Monat in den 10 Schulmonaten von September bis Juni.

Aber das gilt formell nicht als „Schulgebühr“. Die Schule verpflichtet nur Eltern, die ihr Kind in einem der Schulzweige anmelden, dem „Unterstützungsverein“ für diesen Schulzweig beizutreten. Und dort kostet der Mitgliedsbeitrag  eben 45 € pro Monat. Dafür tut der Verein das, wofür er eingerichtet ist: er unterstützt Schulveranstaltungen. Der Unterstützungsverein hat eine eigene web site, bei der er sich auch des Schullogos bedient. Es ist nicht ganz klar, wo die Schule aufhört und der Verein anfängt.

Das ist eine Umgehung des Grundsatzes, dass staatliche Bildung bis zur Reifeprüfung im Wesentlichen kostenlos zu sein hat.

Ich finde das mehr als grenzwertig. Eine verpflichtende und kostenpflichtige Mitgliedschaft bei einem Verein – das geht nicht. Das ist eine Schulgebühr auf Umwegen und das hat an einer staatlichen öffentlichen Schule nichts verloren.


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m.b.
m.b.
2 Jahre alt

interessant wäre: was passiert, wenn eltern aus dem unterstützungsverein austreten? die schule wird das nicht als anlass für einen schulausschluss des kindes nehmen können.
so einen austritt kann man verschieden gestalten: (1) sang- und klanglos, (2) mit politischer begründung, (3) mit privater begründung („kann mir die gebühr leider nicht mehr leisten“)
m.b.

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