Der angehende Ex-Kanzler Kurz fordert in fast jedem statement vor und nach seinem Rücktritt die Unschuldsvermutung ein.
Er verwechselt da 2 Dinge gravierend. Er hat da etwas Wichtiges grundlegend missverstanden.
Ja, ich vermute auch, dass Herr Kurz in Bezug auf die ihm vorgeworfenen Sachverhalte – Korruption im Sinne von Bestechung und Bestechlichkeit – unschuldig ist. Das vermute ich, bis Herr Kurz verurteilt ist.
Aber das heißt nicht, dass Herr Kurz weiterhin Spitzenpolitiker sein kann. Er muss zur Seite treten und darf die Untersuchung der Vorwürfe gegen ihn nicht behindern. Das ist Teil seines Berufs als Politiker. Das ist ein ganz normales Berufsrisiko. Das müsste er wissen; das hätte er lernen können.
Ja: die Unschuldsvermutung gilt für alle. Wer aus einer persönlichen Unschuldsvermutung die Möglichkeit der Weiterführung einer relevanten politischen Tätigkeit ableitet, liegt aber falsch. Der unterliegt der Unmutsverschuldung.
Dass Herr Kurz weiterhin Klubobmann der ÖVP im Parlament sein will, verschuldet Unmut, und zwar zu Recht. Unmut über Herrn Kurz und seine ganze Partei, die das toleriert.