Ministerin Gewessler machte keinen Fehler
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat die von der ÖVP eingebrachte Anzeige gegen Ministerin Gewessler zurückgelegt. „Die WKStA […] sah keinen Anfangsverdacht“; bei der Zustimmung der Ministerin zum EU-Renaturierungsgesetz habe es sich um einen „Akt der Gesetzgebung“ gehandelt und um „kein Amtsgeschäft“. Es sei daher kein Tatverdacht gegeben.
Eine ÖVP-Peinlichkeit
Das ganze aufgeblasene Getue der ÖVP-Größen – der Kanzler, die Europa- und Verfassungsministerin, der Landwirtschaftsminister, diverse Landespolitiker – gegen die ihrer Aufgabe lediglich nachkommende Ministerin ist eine Peinlichkeit sondergleichen. Gewessler kennt sich offenbar nicht nur beim Natur- und beim Klimaschutz hervorragend aus, sondern auch bei rechtlichen Verfahren.
Man muss umlernen in der ÖVP
Man wird in der ÖVP wohl oder übel umlernen müssen: Die Justiz gehört nicht der ÖVP, sondern dem Staat. Sie arbeitet unabhängig vom Wunsch von ÖVP-Kanzlern und ÖVP-Europaministerinnen.
Auch der Staat gehört nicht der ÖVP, sondern im Prinzip uns allen. Die Gesetze, nicht bloß jahrzehntealte Traditionen oder Wünsche von Ministern, regeln wichtige Dinge.
[…] Ministerin Gewessler versucht Prozesse für Klimaschutz und Bodenentsiegelung zu beschleunigen, in Österreich und auf der Ebene EU. Die Reaktion des schwarzen Koalitionspartners: man versucht, sie mit Anzeigen zurückzupfeifen. (Allerdings geht das nicht! Nicht immer.) […]