Die Verfassung verlangt „Generationengerechtigkeit“
Im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern heißt es in Art. 1:
Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit.
Durch die permanente Verschleppung eines Klimaschutzgesetzes durch die (ÖVP in der) Bundesregierung ist offensichtlich ein permanenter schleichender Verfassungsbruch entstanden, denn die Republik Österreich hat sich per Bundesverfassungsgesetz zur Generationengerechtigkeit verpflichtet. Ja: ich denke, der Verfassungsgerichtshof kann nicht umhin, da eine Klage zuzulassen. Diese Klage ist eingebracht: 12 Kinder und Jugendliche haben mit der Rechtsanwältin Michaela Krömer ein wirksames Klimaschutzgesetz eingeklagt, das ein lebenswertes Klima auch für die nächsten Generationen sichert. FridaysForFuture unterstützt die Klage.
Es rächt sich, wenn man nicht hört
Kinder und Jugendliche demonstrieren unter dem Schild der FridaysForFuture seit Jahren für einen wirksamen Klimaschutz – im Interesse einer lebenswerten Biosphäre in ihrer Zukunft. Sie werden nicht gehört; es geschieht (praktisch) nichts. Sogar Klimaschutzministerin Gewessler verhindert simple Maßnahmen wie Tempo 100 auf Autobahnen mit dem lapidaren Verweis, dass das im schwarz-grünen Regierungsprogramm nicht enthalten sei. Insofern verantwortet die Bundesregierung auch das Entstehen der Letzten Generation, die zu ernsten Maßnahmen im Sinne des zivilen Ungehorsams gegriffen hat. „Selber schuld“, könnte man dem Kanzler und der Jugendstaatssekretärin sagen.
Es wird spannend
Es wird spannend, wenn der Verfassungsgerichtshof die Klage positiv beantwortet. Dann besteht akuter Handlungsbedarf in der Regierung – auch im schwarzen Teil. Es wird aber auch spannend, wenn der Verfassungsgerichtshof die Klage abweist. Spannend ist dann, welche Argumente der VfGH gegen ein Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern findet. Das Alter der Klagenden kann es nicht sein: die Hälfte der Kläger*innen ist schon 15 oder älter und Klagen von Minderjährigen müssen ja sowieso familiengerichtlich genehmigt sein.
Man kann nicht schön reden (und Verfassungsgesetze beschließen) und gleichzeitig fortwährend nichts tun.
„Es rächt sich, wenn man nicht hört“ … das hieß früher „Wer nicht hören will, muss fühlen“. Ja, in jeder Hinsicht Schwarze Pädagogik