schon wieder
Schon wieder ein gefährlicher Hund: in Seekirchen biss ein angeleinter Hund einem Fahrradfahrer in die linke Hand. Der musste zum Arzt. Der Hundehalter (und mit ihm der Hund) entfloh. Es war ein 64-jähriger Mann, der noch am selben Tag ausgeforscht werden konnte – und mit ihm die Hundebesitzerin.
Der Hund war offenbar ein Greyhound-Labrador-Mischling, also entstanden aus als friedlich geltenden Rassen.
Noch am Tag davor hatte Hans Rauscher im Einserkastl des Standard eine (unvollständige) Liste von 7 Hundeattacken (23.9., 17.8., 27.7., 12.5., 6.4., 27.3., 24.1.) veröffentlicht. Die kann man nun bereits ergänzen um den Vorfall in Seekirchen (5.10.) und den in Naarn (2.10.), wo eine Joggerin ihr Leben lassen musste.
Das Problem
Ein Problem ist: Hunde sind durchaus gefährlich, und man sieht ihnen das nicht an und man kann es nicht an einer „Rasse“ festmachen. Das größere Problem ist: hundeführende Menschen sind oft (körperlich oder mental) zu schwach, unwillig oder inkompetent. Das kann man mit einem „Hundeführerschein“ nicht lösen. (Ich will mich als potenzielles Hundeopfer nicht auf den Menschen verlassen müssen. Der ist a priori nicht verlässlich.)
Lösen muss man das Problem, indem man Hunden in der Öffentlichkeit einen Beißkorb verordnet. Ganz einfach. Und zusätzlich zur Leinenpflicht. (Die Leinenpflicht allein genügt nicht: es gibt zahlreiche Beispiele, wo die Leine nichts genützt hat, weil der Hund stärker war als der Mensch am anderen Ende der Leine.) „Öffentlichkeit“ heißt: auf der Straße, in einem Park, auf einem Spazierweg, im Bus, in der Tram und im Zug …
Im privaten Rahmen soll jede*r Hundebesitzer*in entscheiden, ob ein Beißkorb angebracht ist oder nicht. Dort übernimmt dann auch der / die Hundebesitzer*in die Verantwortung für die Folgen. Zum privaten Rahmen gehört auch ein Garten, wenn der Hund nicht entkommen kann, wenn also die Zäune hoch und stabil genug sind. Wenn der Hund entkommen kann, gilt der Garten als öffentlich – und erfordert einen Maulkorb. Simple as that.
Auch andere klar eingezäunte Gebiete – Hundeschulen etc. – könnte man aus der Maulkorbpflicht herausnehmen.
Sukkus
Ich mag Hunde, aber in der Hand unverantwortlicher Menschen sind sie sehr gefährlich. Man kann ihnen aber ganz leicht das größte Gefahrenpotenzial nehmen.