michael bürkle

texte … zu bildung, politik und ähnlichem und die einladung zur diskussion …

Michael Bürkle

Erste Entscheidungen

Das Nationalratspräsidum

Am 24. Oktober findet die erste, die konstituierende Sitzung des neu gewählten Nationalrats statt. Da muss auch das neue Präsidium gewählt werden.

Der Präsident / die Präsidentin des Nationalrats ist eine wichtige Rolle im Staat. In der Hierarchie der Staatsämter ist er / sie nach dem Bundespräsidenten die Nr. 2, noch vor dem Bundeskanzler. Außerdem ist er / sie im Prinzip Vorsitzende/r von Untersuchungsausschüssen. Bei Erkrankung bzw. Tod des Präsidenten übernimmt das Nationalratspräsidium seine Vertretung. (Weitere Aufgaben lassen sich leicht in der Wikipedia nachlesen.)

Verfassung und Usus

Die Verfassung legt fest, dass jede und jeder Abgeordnete wählbar ist.

Bisher war es üblich, dass die stimmenstärkste Partei eine Person für das erste Mitglied des Präsidiums (Erste Nationalratspräsidentin bzw. Erster Nationalratspräsident) vorschlägt, die zweitstärkste Partei eine Person für das zweite Mitglied und die drittstärkste Partei für das dritte Mitglied. Der zweite Teil des Usus bestand dann darin, diese Personen im Wesentlichen ohne sie näher zu diskutieren zu wählen. Diesen Teil des Usus finde ich im Prinzip schlecht: die Abgeordneten sollten nicht ohne Nachdenken, als Automatismus über ihrgendetwas abstimmen müssen.

Meine Empfehlung

Ich würde den ersten Teil des Usus beibehalten, den zweiten nicht. Die FPÖ kann gerne für das Erste Mitglied des Präsidiums einen Kandidaten / eine Kandidatin vorschlagen. Aber das kann jede andere Partei auch. Wer eine Mehrheit bekommt, ist dann gewählt. Die FPÖ behauptet, einen gesetzlichen „Anspruch“ auf das Amt zu haben. Das ist aber grundfalsch. (Es gibt auch keinen Anspruch auf eine Regierungsbeteiligung.)

Und so weiter auch für die anderen beiden Vizepräsident*innen.

Ich denke, jede Partei ist aufgerufen, für das Nationalratspräsidium Kandidatinnen bzw. Kandidaten vorzuschlagen, die mehrheitsfähig sind, weil sie sich z.B. in exponierten Situationen bereits bewährt haben und unparteiisch agiert haben. Das gilt sicherlich z.B. für den bisherigen Dritten Nationalratspräsidenten Norbert Hofer.


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