Die Einhaltung von Verboten
Laut einem Artikel in ORF online fordern die USA von französischen Handelspartnern die Einhaltung der gleichen Diversivitätsverbote wie in den USA. Die USA haben unter Trump 2.0 ja „Programme zur Förderung von Diversität, Gleichstellung und Inklusion („Diversity, Equity and Inclusion“, DEI)“ verboten – und fordern solche Verbote (!!!) auch von französischen Handelspartnern. Wer mit uns handeln will, darf gesellschaftliche Inklusion, Gleichstellung und Verschiedenartigkeit nicht fordern und fördern – scheint die Devise.
Ich glaubs noch nicht – obwohl es in die Muster von Trump 2.0 passen würde. Aber es wäre eine gravierende Einmischung in die Gesetze eines anderen Landes. Und: französische Firmen, die in den USA nicht tätig sind, haben offenbar einen entsprechenden Fragebogen zum Ausfüllen erhalten; Firmen, die sich durchaus in den USA betätigen, noch nicht. Und: es wäre grenzenlos dumm. Vielleicht ist es also nur ein „falscher Alarm“; ein von Trump 2.0 erzeugtes „Missverständnis“.
Allerdings …
Ich halte es an sich für völlig richtig, sich in die Produktionsbedingungen anderer Länder „einzumischen“ in dem Sinn, dass man bestimmte Produkte nicht kauft. Es ist z.B. legitim, aus Produktionen, die Menschenrechte verletzen, nichts zu beziehen. Oder aus Produktionen, die die Umwelt schädigen. Das ist ja die Grundidee beim Eingreifen in Lieferketten. Nur: die USA machen es – wenn es denn ernst gemeint ist – umgekehrt. Sie fordern von den Handelspartnern, dass z.B. die Gleichstellung verboten wird – also den gleichen Schritt Richtung Mittelalter zurück, den die USA selbst bereits gehen. „Wir handeln nur unter gemeinsamen mittelalterlichen Voraussetzungen“ – sozusagen.
Schau’n wir mal
Schau’n wir mal, wie ernst das noch wird.
[…] hab ich im Artikel „„Diversivitätsverbote“. Echt jetzt?“ noch meine Zweifel daran angemeldet, dass die USA unter Trump 2.0 ihre Handelspartner zum Verbot […]