Am 16. Juli finde ich auf meinem PSK-Konto einen nicht unerheblichen Eingang mit der Bezeichnung „Zinsen Urteil GZ 3 R 13/18f“.
(Ich weiß: ich habe einmal bei der staatlichen Postsparkasse ein Konto eröffnet. Irgendwann hat die gewerkschaftseigene Bank für Arbeit und Wirtschaft – „BAWAG“ – diese „PSK“ übernommen. Oder wars umgekehrt? – wurscht. Dann haben die Eigentümer – Staat und Gewerkschaft – „ihre“ Bank / „meine“ Bank an einen Hedgefonds, den „Zerberus“ verkauft – zu meinem Missvergüngen, aber ich habs nie geschafft, aus den wechselnden Besitzverhältnissen Konsequenzen zu ziehen.)
Jedenfalls: ich habe keine Ahnung, zu welchem Gerichtsverfahren das „Urteil GZ 3 R 13/18f“ gehört. Ich habe niemanden geklagt, wüsste auch nicht, wer mich verklagt haben könnte. Eine kurze Internet-Recherche löst das Problem nicht.
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Gestern finde ich im Postkastl die Erklärung. Ein Schreiben der BAWAG PSK, in dem es heißt:
Sehr geehrter Herr Dr. Bürkle,
die Arbeiterkammer (AK) hat in einem Verbandsverfahren die BAWAG P.S.K. zur Zinssatzsenkung auf Verbrauchergirokonten geklagt. Wir haben Ihr Girokonto aufgrund des Gerichtsurteils GZ 3 R 13/18f zu Zinssatzänderungen geprüft.
[…]
Dann kommt eine Rechnung aus 2 Posten: zusätzlichen Habenzinsen („Gutschrift Habenzinsen …“) und dementsprechend abgezogen natürlich auch zusätzliche („einbehaltene“) KESt. Insgesamt der zitierte „nicht ganz unerhebliche Eintrag“.
Ich finde das super. Die AK hat das in einer Sammelklage erstritten, und zwar nicht nur für ihre Mitglieder – als Beamter bin ich nicht Mitglied der Arbeiterkammer, sondern für alle KonsumentInnen. Ich habe von der Klage nicht einmal etwas gewusst. Als einzelner Konsument hatte ich nicht einmal bemerkt, dass mich „meine“ Bank über den Tisch gezogen hatte. Die AK hats bemerkt und meine (unsere) Rechte eingeklagt.
Großartig!
Soll noch einer kommen und die Existenzberechtigung der AK anzweifeln wollen!