U-Haft
Auf Antrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ist Rene Benko, der Gründer von Signa, eines extrem unübersichtlichen Firmengeflechts, das vermutlich den in der Summe größten Konkurs der österreichischen Wirtschaftsgeschichte erzeugt hat, in Untersuchungshaft genommen worden. Als Grund dafür wird offenbar „Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr“ angegeben.
Ich verstehe diesen Grund; ich sähe das auch so. Aber ich verstehe nicht, warum das erst jetzt genannt wird. Tatbegehung und Verdunkelung konnte man doch seit Monaten immer wieder in aller Öffentlichkeit verfolgen. Da wurden Stiftungen gegründet, Eigentumswerte verschoben, falsche Zahlen präsentiert – ganz ungeniert.
Warum erst jetzt?
Natürlich gilt bis zu einer Verurteilung von Herrn Benko die Unschuldsvermutung. Es gilt allerdings schon lange auch eine Unmutsverschuldung. Der Eindruck, dass gewisse Prominenz und die Bekanntschaft mit anderen Prominenten vor Strafverfolgung schützt, ist schwer zu vermeiden.
in der berichterstattung zur u-haft benkos wird ab und zu vermerkt, dass u-haft für wirtschaftsdelikte etwas besonderes sei. mag sein. aber gerade bei wirtschaftsdelikten kommt mir vor, dass prinzipiell immer tatbegehung und verdunkelung möglich sind, so lange jemand noch alle daten zur verfügung hat, alle adressen, alle kontakte usw.
insofern könnte die österreichische justiz aus dem fall benko durchaus lernen, dass auch wirtschaftstäter durchaus einer u-haft bedürfen. auch wenn wirtschaftstäter reiche freunde haben, sollte sie das nicht vor einer u-haft schützen. gerade dann nicht!