Noch ein Fall sexueller Belästigung!
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1.12.
Die Nachrichten, online
„Abteilungsleiter wegen Belästigung suspendiert
Ein Abteilungsleiter des städtischen Sozialamts in S. soll Klientinnen sexuell belästigt haben. Deswegen wurde der Beamte bis zur Klärung der Vorwürfe mit sofortiger Wirkung suspendiert. Stadträtin O. sagt die vollständige Aufklärung der Vorfälle zu.“
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13.11., 16:30, im Cafe Tasse
E: Wir müssen ihn loswerden. Der macht uns unsere Sozialpolitik kaputt.
I: Ja, wir haben ihm schon gesagt, dass er seine Pressekonferenzen endlich einstellen soll. Aber wir können ihn nicht daran hindern. Öffentlichkeitsarbeit gehört zu seinen Agenden.
E: Gibts keine Möglichkeit ihn zu entlassen oder wenigstens zu versetzen?
I: Formell liegt nichts gegen ihn vor. Er macht an sich gute Arbeit.
E: Gibts keine Schwächen?
I: Nein, er macht sehr viele Betreuungsgespräche. Er ist ziemlich populär.
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14.11., 10:30, im Parteisekretariat
E: Ich will den Abteilungsleiter D. des Sozialamts loswerden. Leider liegt nichts gegen ihn vor. Hätten Sie eine Idee?
A: An was denken S‘ denn?
E: So viel ich weiß, macht er sehr viele Beratungsgespräche, meistens unter vier Augen.
A: Ich glaub, mir fällt da schon was ein.
E: Danke. Ich hab gewusst, dass ich mich auf Sie verlassen kann.
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22.11., 9:30, im Sekretariat von Abteilungsleiter D.
Frau A. ersucht um Vorsprache bei Abteilungsleiter D. Sie wirkt bekümmert, sagt, sie habe durch Ausgaben ihres Mannes schlimme finanzielle Probleme und könne die Miete für die städtische Wohnung nicht bezahlen.
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22.11., 9:45, im Büro von D.
Während des Gesprächs zwischen Abteilungsleiter D. und der Klientin A. beginnt A. nach Schilderung ihres Falles laut zu schluchzen. D. versucht zu beruhigen, äußert sein Verständnis für ihre Lage und verspricht, sich um eine Lösung zu bemühen, möglich sei vielleicht eine Stundung der Miete. Eventuell wäre ein Ansuchen an den städtischen Härtefonds sinnvoll. D. geleitet am Ende des Gesprächs die immer noch schluchzende A. ins Vorzimmer.
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22.11., 15 Uhr, Büro von D.
D. studiert die Akte A. Es liegt tatsächlich ein Mietverhältnis in einer Stadtwohnung vor. Es gibt aber keine Hinweise auf ernste Probleme. D. wundert sich. Er hofft, dass die Probleme von Frau A. vorübergehender Natur sind und sich von selbst lösen werden.
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25.11., 15:15, im Cafe Tasse
Rechtsanwalt U. berichtet dem Journalisten J., dass seine Mandantin, Frau A., am 22. von einem Abteilungsleiter des Sozialamts, Herrn D., sexuell belästigt worden sei. Er habe ihr eine Lösung ihres Falles versprochen, wenn sie ihn am Abend zu Hause besuche. Er habe sie am Oberarm angefasst, umarmt und versucht, ihre Bluse zu öffnen. Sie habe daraufhin sein Büro fluchtartig verlassen.
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26.11., 11:50, im Sekretariat von Abteilungsleiter D.
Journalist J. stellt sich bei der Sekretärin von D. vor. Er fragt, ob sie bestätigen könne, dass diese Frau (Hinweis auf ein Foto von A.) am 22.11. bei D. vorgesprochen habe. Ob sie das Büro weinend verlassen habe. Die Sekretärin kann beide Sachverhalte bestätigen.
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26.11., 19:30, Anruf des Journalisten J. bei Abteilungsleiter D.
J. befragt D. zu Vorwürfen sexueller Belästigung, die durch Rechtsanwalt U. im Namen einer Mandantin gegen ihn erhoben werden. D. gibt an, nicht zu wissen, wovon die Rede sei; er könne sich an keinen einzigen Fall, der auch nur in die Nähe sexueller Belästigung gekommen sei, erinnern; so etwas mache er nicht. J. konfrontiert D. mit der Beobachtung, dass eine Frau sein Büro weinend in aufgelöstem Zustand verlassen habe, das sei von Zeuginnen bestätigt. Er sehe sich veranlasst, den Chef von D. zu informieren.
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27.11., 8:15, eMail des Journalisten J. an den Leiter des Sozialamts, Herrn L., direkt gefolgt von Telefonat
J. informiert L., den Chef des Sozialamts, über die bestehenden Vorwürfe.
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27.11., 8:30, Telefonat von L. mit Sozialstadträtin O.
L. informiert Stadträtin O. über die Vorwürfe. O. und L. vereinbaren eine sofortige Suspendierung von D. bis zur endgültigen Klärung der Vorwürfe.
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27.11., 9:20, Büro von L.
D. spricht bei seinem Chef vor: er will ihn über den Anruf von J. am Vorabend informieren. L. zeigt sich bereits im Bilde und spricht gegenüber D. dessen sofortige Suspendierung aus: „Sie werden verstehen, diese Vorwürfe müssen zuerst geklärt werden“.
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27.11., 9:30, Büro von O.
O. informiert J. per eMail über die sofortige Suspendierung von D und lädt ihn zu einem Interview ein.
Die obige Geschichte ist pure Fiktion, sie ist frei erfunden. Sie dürfte für die allermeisten Geschichten über sexuelle Belästigungen untypisch sein, denn ich nehme an, dass es vielen Betroffenen schwer fällt, den Schritt an die Öffentlichkeit zu gehen. Wenn also jemand an die Öffentlichkeit geht, wird im Normalfall eine persönliche Betroffenheit anzunehmen sein.
Aber es sind natürlich auch andere Zusammenhänge denkbar; die Geschichte ist möglich. Man kann den Vorwurf sexueller Belästigung auch instrumentalisieren. Man kann jemand heute mit dem Vorwurf sexueller Belästigung schnell „erledigen“.
Was will ich:
– gewissenhafte Prüfung von Beschuldigungen durch Vorgesetzte; beide Teile müssen Gehör finden („audiatur et altera pars“)
– gewissenhafte Berichterstattung; gewissenhafte Recherchen („audiatur et altera pars“); keine Veröffentlichung ohne Stellungnahme des „anderen Teils“
– letztlich, als Ziel, vielleicht Fernziel, eine Gesellschaft, in der es selbstverständlich ist, dass Sexualität nicht zur Ausübung von Macht eingesetzt wird. Da geht es um ein anderes Verhältnis zu Sexualität und um ein anderes Verhältnis zu Macht.
was hätte abteilungsleiter D. für möglichkeiten einer ungerechtfertigten anschuldigung vorzubeugen?
er könnte bei seinen beratungsgesprächen einen beisitz beiziehen. das bindet allerdings eine arbeitskraft zusätzlich
er könnte eine tür offen lassen – die zum sekretariat, die nach außen. das wird wegen datenschutz in der regel nicht gehen.
er könnte die gespräche aufnehmen. ziemlich aufwändig. und wenn die anschuldigungen erst später kommen, ist der datenträger vermutlich nicht mehr greifbar. und „sicherheitshalber“ dem überwachungsstaat vorschub leisten, will man auch nicht unbedingt.
???
m.b.