michael bürkle

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Michael Bürkle

Ach: der VfGH

„zu eng“?

Ich habe gehört, dass die von Fridays for Future unterstützte „Klimaklage“ von 12 Jugendlichen und Kindern „aus formalen Gründen“ zurückgewiesen worden sei. Der Verfassungsgerichtshof ließ wissen, die Klage sei „zu eng gefasst“ gewesen.

Hä? Sorry: Wie bitte?

Ich könnte mir gut vorstellen, dass der VfGH einen Antrag ablehnt, weil der „zu weit“ gefasst sei. Aber „zu eng“? Zu sehr auf den wesentlichen Punkt konzentriert? Oder was?

Ich freue mich, dass laut ORF mindestens 2 Kläger*innen eine Neufassung ihres Begehrens für den Herbst planen. Und ich fürchte schon das Ergebnis: „Tja, der Antrag muss aus formalen Gründen abgelehnt werden. Er ist viel zu weit“ – könnte es dann heißen.

Der VfGH

Der Verfassungsgerichtshof ist ein wichtiges Gremium. Er leistet bisweilen auch sehr gute Arbeit. Aber manchmal ist er faul & feig. Er findet ein formales Argumentlein und verzichtet dann großzügig auf jede inhaltliche Auseinandersetzung. Vermutlich gibt es im VfGH ein paar erfahrene alte Füchse, die schnell das formale Argumentlein aufspüren, das die inhaltliche Arbeit erspart.


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