Der Flüchtlingsstrom durch Österreich ist etwas abgeebbt. Es ist Winter; es sind nicht mehr Hunderte HelferInnen auf Bahnhöfen aktiv.
Aber immer noch ertrinken im winterlichen Mittelmeer vor Lesbos täglich Flüchtlinge. Hunderte!
Die österreichische Regierung übertrifft sich einstweilen mit Rechenspielereien zum Fremdschämen. Faymann und Mitterlehner haben sich auf Obergrenzen geeinigt, Doskozil spricht vom Mindestmaß. Die Obergrenzen sollen für Asylanträge gelten, das Mindestmaß gilt fürs Abschieben.
Ich erinnere daran, was im offiziellen Flüchtlingsfolder des österreichischen Innenministeriums steht – auf Englisch, auf Farsi, auf Arabisch – und auch auf Deutsch:
Die Regeln, wer Asyl bekommt, stehen in der Genfer Flüchtlingskonvention. Flüchtling ist, wer begründete Angst vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Einstellung hat.
Wer keinen solchen Fluchtgrund hat, aber dessen Leben oder Gesundheit in der Heimat bedroht wird, erhält subsidiären Schutz.
Ein Mindestmaß an Textverständnis muss auch von einem neuen Verteidigungsminister (und auch von der alten Innenministerin) gefordert werden dürfen.
Die Obergrenze der Schande ist noch nicht erreicht.
Links zur Flüchtlingskonvention:
UNHCR: Fragen & Antworten
Genfer Flüchtlingskonvention und New Yorker Protokoll
liebe leserInnen,
ich möchte nicht missverstanden werden. es geht hier und mir nicht um eine „öffnung der grenzen“. mir ist klar, dass österreich nicht alle flüchtlinge aus syrien, afghanistan und dem irak und aus nordafrika und aus afrika überhaupt aufnehmen kann. (das steht ja auch gar nicht zur debatte.) ich will nur, dass die menschenrechtskonvention eingehalten wird. die dürfen wir m.e. nicht aufgeben. und die geht halt von inhaltlichen kriterien aus, nicht von zahlen. nicht von obergrenzen und nicht von mindestmaßen.
m.b.
[…] Obergrenze, Mindestmaß (31.1.2016) […]