Die Satire
„Die Tagespresse“, eine sehr erfolgreiche Satire-website, hatte mit dem Logo der FPÖ NÖ an Wirte und Wirtinnen ein Schreiben geschickt, das zu einer Art „patriotischen Menügestaltung“ aufforderte. Es endete sogar mit einer Art Drohung: „Nicht heimatverbundene Wirtshäuser werden in einem öffentlich einsehbaren Online-Register zur Warnung für Gäste als unpatriotisch ausgewiesen.“
Der Inhalt des Schreibens war an sich absurd und m.E. für jeden einigermaßen vernünftig denkenden Menschen als absurd (und witzig) erkennbar; die FPÖ klagte gegen die Tagespresse und verlor deshalb zwei Prozesse – ging aber bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) – und bekam dort Recht (!!!). Für die Tagespresse läuft das nun auf Kosten von über 100.000 € hinaus.
Hintergrund
Der OGH war im Gegensatz zu den Erstgerichten nicht (!) der Ansicht, dass das Schreiben für einen „durchschnittlichen Leser“ als Satire erkennbar war. Damit meint der OGH offenbar, dass der Inhalt des gefaketen Schreibens für viele Menschen zu „echt nach FPÖ“ klang, denn das „Schreiben erinnere bewusst an die Forderungen der FPÖ“ und …
Ein durchschnittlicher Empfänger des Briefes konnte – auch wenn er den Inhalt befremdlich gefunden haben mag – aufgrund der angeführten Umstände davon ausgehen, dass tatsächlich eine der Klägerin zumindest im weiteren Sinn zuordenbare Aussendung vorliegt, zumal er keine anderen Anhaltspunkte hatte.
Damit stellt der OGH offenbar fest, dass sich die österreichische Bevölkerung an absurd klingende Forderungen der FPÖ bereits gewöhnen muss oder gewöhnt hat. Und wenn etwas noch so absurd ist: es kann von der FPÖ kommen. (Wie in den USA: wenn es absurd ist, kommt es vermutlich vom Präsidenten.)
So weit sind wir schon.
Was tun?
Die Tagespresse sammelt noch nicht Spenden. Wenn sie es täte, wäre ich dabei. (Vielleicht sollte ich abonnieren? Tu ich aber prinzipiell ungern.)
Und: es gibt noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (und den Europäischen Gerichtshof EuGH in Luxemburg):