Religionsfreiheit
In Österreich besteht Religionsfreiheit. Jeder Mensch über 14 hat seine Religionszugehörigkeit frei zu bestimmen; er / sie kann auch bestimmen, keiner Religion anzugehören.
Darüber hinaus genießen bestehende Religionsgemeinschaften auch Schutz: „Jede in Österreich bestehende Kirche und Religionsgesellschaft genießt einen besonderen Schutz: Die Herabwürdigung religiöser Lehren sowie die Störung einer Religionsausübung gelten als Straftatbestände“. Es bestehen derzeit 16 solcher anerkannter Glaubensgemeinschaften.
Aber haben diese Religionsgemeinschaften in Österreich auch Verpflichtungen? Darf eine Religionsgemeinschaft in Österreich auch dem systematischen Bruch von Menschenrechten zustimmen oder diesen in bestimmten Situationen sogar fordern?
Ein konkreter Fall
Im Iran ist vor Kurzem eine Frau zu 74 Peitschenhieben verurteilt worden, weil sie in der Öffentlichkeit kein Kopftuch getragen hat – der „Fall Roya Heshamati“. Ich würde gerne wissen, inwiefern das allgemein gültigen islamischen Bestimmungen folgt. Ich habe deshalb heute an die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) folgendes Schreiben gerichtet:
Sehr geehrte Verantwortliche der IGGÖ!
Ich finde auf der Web-Seite der IGGÖ keine Stellungnahme zum „Fall Roja Heshmati“ bzw. zur Auspeitschung einer Frau im Iran wegen Verletzung von Kleidungsvorschriften – nicht unter „Presseaussendungen“ und nicht unter „Stellugnahmen“ (https://www.faz.net/aktuell/politik/iran-74-peitschenhiebe-fuer-frau-wegen-foto-ohne-kopftuch-19430752.html oder z.B. https://de.euronews.com/2024/01/08/emporung-im-iran-frau-ausgepeitscht-weil-sie-sich-weigerte-hidschab-zu-tragen).
M.E. handelt es sich bei so einem Urteil um eklatante Menschenrechtsverletzungen. Ich weiß nun nicht, was die Position der IGGÖ dazu ist. Geht uns das nichts an, weil das im Iran geschieht? Entsprechen solche Urteile dem Islam? Hat die IGGÖ eine Position zu diesem Fall?
Ich fände es äußerst wünschenswert, wenn sich islamische Organisationen, die solche Urteile ablehnen, das auch in der Öffentlichkeit artikulieren.
Mit freundlichen Grüßen
michael bürkle
Ich werde über eine Antwort der IGGÖ informieren.
Religion und Menschenrecht
Ich bin der Meinung, dass eine Religionsgemeinschaft, die den staatlichen Schutz als solche genießen will, die Menschenrechte respektieren sollte. Ohne Schutz der Menschenrechte kein Schutz als Glaubensgemeinschaft; das ist für mich untrennbar.
Ich denke, es ist legitim, von anerkannten Religionsgemeinschaften eine Stellungnahme zur Einhaltung der Menschenrechte einzufordern.
[…] habe vor einer Woche, am 10.1., unter dem Titel „Religion und Menschenrechte“ an die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich eine Frage gestellt. Ich würde gerne wissen, […]